Arzthaftungsrecht

Verstößt ein Arzt gegen seine Pflichten, spricht man von einem Behandlungsfehler. Der Patient kann Schadenersatz verlangen.

Unser Fachanwalt für Medizinrecht

Klaus-Peter Kniffka

Dr. Hitzemann & Kollegen | Rechtsanwälte | Fachanwälte

Ein Arzt trägt gegenüber seinem Patienten eine enorme Verantwortung. Dem Patienten steht eine fachgerechte Behandlung zur Linderung von Beschwerden zu (eine Heilung kann ein Arzt nicht zusichern).

Verstößt ein Arzt gegen diese Pflicht, spricht man von einem Behandlungsfehler. Der Patient kann Schadenersatz verlangen.

Das Arzthaftungsrecht lässt sich im Wesentlichen folgendermaßen gruppieren:

  • Behandlungsfehler
  • Aufklärungsversäumnisse
  • Dokumentationsfehler
  • sonstige Pflichtverstöße

Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Arzt oder Krankenhaus nach fehlerhafter Behandlung. Eine unzureichende Aufklärung vor der Behandlung kann schon einen Behandlungsfehler darstellen.

TIPP: Glauben Sie nicht der alten Volksweisheit, dass Ansprüche gegen Ärzte und Krankenhäuser ohnehin nicht durchzusetzen seien. Vertrauen Sie einem kompetenten Rechtsanwalt und schildern Sie ihm Ihren Fall.

Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.