Elternunterhalt

Als Fachanwälte für Familienrecht sind wir immer darauf bedacht, emotionale wie auch tragfähige Lösungen für alle Beteiligten zu finden.

Unsere Fachanwälte für Familienrecht

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Christiane Schramm
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Dr. Hitzemann & Kollegen | Rechtsanwälte | Fachanwälte

Ein brisantes Thema – der Elternunterhalt

In jüngster Zeit häufen sich die Fälle, in denen erwachsene Kinder auf Zahlung von Unterhalt für ihre betagten Eltern in Anspruch genommen werden.

Das Thema Elternunterhalt trifft die meisten überraschend und sorgt für eine Vielzahl von Fragen und Unsicherheiten. Nicht nur die Eltern, sondern auch die erwachsenen Kinder fragen sich, ob ein erworbenes Eigenheim zu veräußern ist, was mit Vermögensgegenständen zu geschehen hat, ob möglicherweise ein Auto verkauft und Ersparnisse aufgelöst werden müssen. Beide Seiten sehen sich mit einer Vielzahl von Problemen konfrontiert.

Mit diesen Fragestellungen sollten Sie sich nicht allein befassen. Gerade wenn die Eltern in eine Pflegeeinrichtung umziehen müssen, entstehen hohe Kosten. Der Sozialhilfeträger verlangt sodann die Offenlegung der persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse. Dem wird mit Abneigung begegnet.

Sie sollten wissen, dass im Elternunterhaltsrecht eine Lebensstandardgarantie gilt. Niemand muss für seine Eltern Unterhalt zahlen, wenn er seinen eigenen finanziellen Lebensstandard gefährden würde. Daher gelten hohe Selbstbehalte. Diese liegen nach den Leitlinien des Oberlandesgerichts Hamm (Stand 01.01.19) derzeit bei mindestens 1.800,00 € für das pflichtige Kind und bei 3.240,00 € für ein Ehepaar. Der Selbstbehalt wird sich nach dem individuellen Familienzuschnitt im Einzelfall noch verändern. Das selbstgenutzte Eigenheim muss nicht beliehen oder verkauft werden. Zins- und Tilgungsragten sind abzugsfähig. Die eigene Altersvorsorge ist schutzwürdig. 5 % des Bruttoeinkommens aus sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit dürfen zusätzlich zurückgelegt werden. Schonvermögen ist nicht anzutasten.

Eltern wie Kinder sind froh, wenn sie eine verlässliche Berechnung unter Einbeziehung aller in Betracht kommender Vermögensfragen erhalten.

Die Berechnungen im Einzelfall können kompliziert sein. Versäumen Sie nicht, sich professionell beraten zu lassen!