Kindesunterhalt

Als Fachanwälte für Familienrecht sind wir immer darauf bedacht, emotionale wie auch tragfähige Lösungen für alle Beteiligten zu finden.

Unsere Fachanwälte für Familienrecht

Klaus-Peter Kniffka
Christiane Schramm
Angela Collas

Dr. Hitzemann & Kollegen | Rechtsanwälte | Fachanwälte

Kindesunterhalt wird dem Kind von den Eltern geschuldet.

Der Unterhalt kann durch Naturalleistung (Essen, Kleidung, Wohnung usw), durch Betreuung oder auch als Barleistung erbracht werden.

Leben Eltern voneinander getrennt, leistet in der Regel ein Elternteil seinen Unterhalt durch Betreuung und Versorgung, der andere Elternteil ist zum Barunterhalt verpflichtet.

Die Höhe des Barunterhaltsanspruchs richtet sich nach der Lebensstellung des barunterhaltspflichtigen Elternteils.

Der Unterhaltsanspruch orientiert sich überwiegend an der sogenannten Düsseldorfer Tabelle, die anhand des zur Verfügung stehenden unterhaltsrelevanten Einkommens des Unterhaltsverpflichteten einen nach Altersstufen (0 bis 6, 7 bis 11, 12 bis 17, ab 18) gestaffelten Unterhaltsbetrag für den Unterhaltsberechtigten ausweist.

Bei der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens sind viele Einzelheiten und Variablen zu berücksichtigen, wir beraten Sie gerne dazu und führen auch entsprechende Berechnungen durch.

Kindesunterhalt wird nicht nur minderjährigen sondern auch volljährigen Kindern, zumeist bis zum Abschluss einer ersten Ausbildung, geschuldet.

Da volljährigen Kindern keine Betreuung mehr geschuldet ist, sind alsdann jedoch beide Elternteile im Verhältnis ihrer Einkommensverhältnisse zum Barunterhalt verpflichtet.