Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Jeder kann sein Leben so gestalten, wie er möchte. Beide Partner können sich jeder Zeit wieder trennen, ohne Fristen, Formen oder Verpflichtungen.

Unsere Fachanwälte für Familienrecht

Klaus-Peter Kniffka
Christiane Schramm
Angela Collas

Dr. Hitzemann & Kollegen | Rechtsanwälte | Fachanwälte

In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft haben ein Mann und eine Frau oder auch gleichgeschlechtliche Menschen eine intime Beziehung und leben auf Dauer zusammen.

Denn: Jeder kann sein Leben so gestalten, wie er möchte. Beide Partner können sich jeder Zeit wieder trennen, ohne Fristen, Formen oder Verpflichtungen.

Regelungsbedarf entsteht trotz allem bei:

  • gemeinsamen Kindern

Bei unverheirateten Eltern, die ein gemeinsames Kind bekommen, steht das Sorgerecht der Mutter zu.

  • Mietverträgen

Haben beide Parteien den Vertrag unterschrieben, hat jeder die gleichen Rechte und Pflichten an der Wohnung. Sollte nur einer der Partner ausziehen wollen, müssen beide mit dem Auszug einverstanden sein. Hat nur einer den Mietvertrag unterschrieben, ist er der alleinige Mieter der Wohnung. Nur er hat Rechte und Pflichten gegenüber dem Vermieter.

  • der Auflösung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und den damit verbundenen Auseinandersetzungen, beispielsweise wenn keine Einigkeit über das Hab und Gut besteht.
  • Tod eines Lebensgefährten

Im Fall eines Todes hat der hinterbliebene Partner keine eigenen Rechte und ist auch kein gesetzlicher Erbe.

Viele Punkte, die zu einem Streit führen können, sind gesetzlich nicht geregelt. Besonders bei gemeinsamen Kindern oder langjährigen Beziehungen sollten Sie für Klarheit sorgen.

Aus diesem Grund sollten Sie vorsorgen.

Wir als Fachanwälte für Familienrecht stehen Ihnen stets zur Seite.

Informationen und Downloads für Sie

Das Familiengericht unterstützt die Eltern, zum Wohl ihrer Kinder eigenverantwortlich und möglichst rasch eine tragfähige Lösung des bestehenden Umgangsproblems zu finden. Zur Erreichung dieses Zieles haben sich Vertreter von Gericht, Jugendamt, Rechtsanwälten, Beratungsstellen, Kinderschutzbund, Verfahrensbeiständen und Sachverständigen aus Hagen auf diese Richtlinien zum Umgangsrecht geeinigt.

Download: Hagener_Leitfaden

Dieser Leitfaden bezieht sich ausschließlich auf Fälle, in denen ein Kind aus (zunächst) unverständlichen Gründen dauerhaft den Kontakt zu einem Elternteil verweigert und kein begründeter Verdacht auf häusliche Gewalt oder sexuellen Missbrauch durch den abgelehnten Elternteil besteht.

Bereits das bloße Miterleben häuslicher Gewalt ist eine Gefahr für das Wohl und die Entwicklung der Kinder. Trotz beschleunigter Verfahrensweisen müssen die Belastungen und besonderen Schutzbedürfnisse der Betroffenen ausreichend berücksichtigt werden.