Familienrecht
Als Fachanwälte für Familienrecht sind wir immer darauf bedacht, emotionale wie auch tragfähige Lösungen für alle Beteiligten zu finden.
Unsere Fachanwälte für Familienrecht
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse in der
- Ehe
- Lebenspartnerschaft
- Familie
- innerhalb der Verwandtschaft
Das Familienrecht greift ebenso in bestehende gesetzliche Vertreterfunktionen ein, wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
Kerngebiete des Familienrechts sind im Falle einer Trennung und/oder Scheidung:
- wechselseitige Unterhaltsansprüche
- Umgangs- und Sorgerecht betreffend gemeinsame Kinder
- Zugewinnausgleichsansprüche (Vermögensauseinandersetzung)
- Versorgungsausgleichsansprüche, d. h., die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften werden zwischen den Ehegatten hälftig ausgeglichen
- Rechtsverhältnisse an Ehewohnung, Haushaltsgegenständen, Konten, Versicherungen
Streitigkeiten können Sie vermeiden, indem Sie vor oder während der Ehe einen Ehevertrag abschließen. Wir beraten Sie sowohl bei der Erstellung eines Ehevertrages als auch bei der Überprüfung bestehender Eheverträge.
Auch Fragen bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und bei Gewaltschutzverfahren regelt das Familienrecht.
Aufgrund der Komplexität im Familienrecht und der weitreichenden Bedeutung und Belastung, insbesondere von Kindern, sollte eine anwaltliche Beratung unerlässlich sein.
Der Fachanwalt für Familienrecht ist auf diesem umfangreichen Rechtsgebiet außerordentlich kompetent und darauf bedacht, emotionale wie auch tragfähige Lösungen für alle Beteiligten zu finden, rechtlich geltend zu machen und ggf. durchzusetzen.