Jugendstrafrecht

Jugendliche und heranwachsende Täter begehen oft aus Übermut Dummheiten, da sie Recht und Unrecht nicht unterscheiden können.

Unser Fachanwalt für Strafrecht

Klaus-Peter Kniffka

Unsere Expertin für Jugendstrafrecht

Christiane Schramm

Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Jugendstrafrecht oder auch Erziehungsstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht für junge Täter, die sich während der Straftat in dem Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden.

Denn: Jugendliche und heranwachsende Täter begehen oft aus Übermut Dummheiten, da sie Recht und Unrecht nicht unterscheiden können.

Aus diesem Grund steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund und nicht der Bestrafungsgedanke.

Macht Ihr Kind Probleme?

Vertrauen Sie sich frühzeitig einem Verteidiger in Jugendstrafsachen an. Er hilft Ihnen, die Folgen der begangenen Straftaten einzudämmen.