Medizinrecht

Das Medizinrecht ist sehr umfangreich und umfasst acht verschiedene Rechtsgebiete. Besondere Bedeutung hat dabei das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht.

Unser Fachanwalt für Medizinrecht

Klaus-Peter Kniffka

Unsere Expertin für Medizinrecht

Christiane Schramm

Dr. Hitzemann & Kollegen | Rechtsanwälte | Fachanwälte

Das Medizinrecht ist sehr umfangreich und umfasst acht verschiedene Rechtsgebiete:

Das Recht der medizinischen Behandlung. Hierzu gehört die zivilrechtliche Haftung des ärztlichen und nichtärztlichen Personals der Heilberufe, wobei der größte Teil das Arzthaftungsrecht umfasst. Außerdem gehört zum Recht der medizinischen Behandlung die strafrechtliche Verantwortlichkeit des ärztlichen und nichtärztlichen medizinischen Personals.

Darüber hinaus befasst sich das Medizinrecht mit dem Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere auch dem Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht sowie dem Recht der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung.

Auch das Berufsrecht der ärztlichen und nichtärztlichen Heilberufe ist Teil des Medizinrechts.
Ein wichtiger Teil des Medizinrechts betrifft das Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich der Vertragsgestaltung, also Arbeitsverträge von Medizinern und sonstigem nichtärztlichen Personal, Verträge für Praxisgemeinschaften und Gemeinschaftspraxen von Ärzten, Zahnärzten, Krankengymnasten u.ä.

Immer mehr Bedeutung erlangt das Gebührenrecht der Heilberufe, zumal immer mehr Patienten ärztliche Leistungen nicht nur bei Krankheit, sondern auch für Wellness und Schönheit in Anspruch nehmen, und Ärzte, insbesondere Zahnärzte, auch mit gesetzlich krankenversicherten Patienten Verträge außerhalb der Grundversorgung der gesetzlichen Krankenkasse schließen.

Auch zum Medizinrecht gehören das Krankenhausrecht einschließlich der Bedarfsplanung und Finanzierung sowie das Chefarztvertragsrecht.

Besondere Bedeutung hat das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht. Hierzu gehört insbesondere das Recht der Haftung für in den Verkehr gebrachte Arzneimittel und medizinische Geräte jeder Art.

In diesem Zusammenhang befasst sich das Medizinrecht schließlich mit dem Apothekenrecht, also der Frage, welche Voraussetzungen für die Zulassung als Apotheker oder Apothekerin und die Gründung einer Apotheke erfüllt sein müssen.

Als Fachanwalt für Medizinrecht ist Herr RA Kniffka langjährig insbesondere auf dem Gebiet des Rechtes der medizinischen Behandlung (Arzthaftungsrecht und Arztstrafrecht), dem Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung sowie dem Recht der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung tätig. Hierbei vertritt er sowohl Behandler als auch Patienten, wobei der Schwerpunkt im Bereich des Patientenrechts liegt.

Rechtsanwalt Kniffkas Erfahrungen erstrecken sich aber auch auf das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht sowie das ärztliche und zahnärztliche Gebührenrecht. Auch in diesen Bereichen des Medizinrechts ist Herr Kniffka außergerichtlich und gerichtlich erfolgreich tätig.

Frau Rechtsanwältin Schramm verfügt gleichfalls über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Medizinrechts, ist insbesondere auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gegenüber medizinischen Schädigern und deren Versicherungen spezialisiert.

Das Rentenrecht, das Schwerbehindertenrecht und das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung sind nicht Teil des Medizinrechts.

Gleichwohl ist Herr Rechtsanwalt Kniffka auch in diesen Bereichen langjährig anwaltlich gerichtlich und außergerichtlich tätig und steht Ihnen gerne für Rechtsberatung und/oder -vertretung kompetent zur Verfügung.