Miet- und Pachtrecht
Wir beraten und vertreten sowohl Vermieter als auch Mieter bei der Gestaltung, Durchführung und Beendigung von Miet- und Pachtverhältnissen.
Unsere Experten für Miet- und Pachtrecht
Unsere Beratung und außergerichtliche sowie gerichtliche Interessenvertretung umfasst alle Aspekte aus dem Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Häufige Aspekte sind hier Mietzins, Minderungsanlässe, Mängelanzeigen und der Kündigungsschutz.
Verträge, die das Mieten von Sachen gegen Entgelt beinhalten, betreffen das Mietrecht.
Das Pachtrecht gestattet dem Pächter neben dem Gebrauch der Sache auch die Nutzung der Erträge (z. B. Wolle, Milch, Obst) in der Pachtzeit.
Beispiele von Rechtsproblemen in diesem Bereich sind:
- Vertragsgestaltung, Vertragserfüllung, Vertragsabwicklung
- Miete (Wohnraummiete, Gewerberaummiete)
- Mietvertrag (Wohnfläche, Miethöhe, Untermiete, Haustiere)
- Mietminderung (Mangel, z. B. Schimmel)
- Kündigung, Nachmieter
- Eigenbedarf, Vermieterwechsel
- Betriebskosten und Betriebskostenabrechnung
- Nebenkosten
- Schönheitsreparaturen, Renovierung, Endrenovierung
Das Miet- und Pachtrecht beinhaltet vielfache Form- und Fristvorschriften, die unbedingt einzuhalten sind.
Wir beraten und vertreten sowohl Vermieter als auch Mieter bei der Gestaltung, Durchführung und Beendigung von Miet- und Pachtverhältnissen.