Schadensersatzrecht
Entsteht ein finanzieller Schaden durch eine schuldhafte Rechtsverletzung, regelt das Schadensersatzrecht, ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen. Liegt eine unberechtigte Forderung gegen Sie vor oder geht die Gegenseite nicht auf Ihren berechtigten Anspruch ein, übernehmen wir als erfahrene Anwälte gerne die Durchsetzung Ihrer Interessen.
Unsere Expertin für Schadensersatzrecht
Ob jemand einen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend machten kann, muss dabei in zwei Schritten geprüft werden:
In einem ersten Schritt ist zunächst zu klären, ob und aus welchem Grund jemand überhaupt einen Anspruch gegen eine andere Person haben könnte – Stichwort: schuldhafte Pflichtverletzung.
Rechtsverletzungen, die zum Schadensersatz berechtigen, sind beispielsweise:
- Sachschaden
- Personenschaden
- Persönlichkeitsrechtsverletzungen
- Verletzung vertraglicher Rechte, insbesondere Nichterfüllung des Vertrags und Verletzung von Schutz- und Nebenpflichten
- Beeinträchtigung des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs, z. B. durch wettbewerbswidriges Verhalten der Konkurrenz.
In einem zweiten Schritt wird danach geprüft, wie hoch der Schaden eigentlich ist. Die wichtigsten Schadensersatzpositionen sind dabei:
- Schmerzensgeld
- Pflegekosten
- mehrbedingte Aufwendungen
- Verdienstausfall
- entgangener Gewinn
- Sachschaden
- Nutzungsausfall
- Verzugsschaden
- Zinsen
- Rechtsanwaltskosten
Ein einziger Schadensfall kann neben einem Anspruch auf Schadensersatz wegen materieller Schäden dabei auch noch einen Anspruch auf Schmerzensgeld wegen immaterieller Schäden auslösen
Wir helfen Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche.