Unterhalt

Als Fachanwälte für Familienrecht sind wir immer darauf bedacht, emotionale wie auch tragfähige Lösungen für alle Beteiligten zu finden.

Unsere Fachanwälte für Familienrecht

Klaus-Peter Kniffka
Christiane Schramm
Angela Collas

Dr. Hitzemann & Kollegen | Rechtsanwälte | Fachanwälte

Laut § 1601 BGB sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.

Wer selbst nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt sicher zu stellen kann damit unterhaltsberechtigt sein.

Zur Ermittlung von Unterhaltsansprüchen ist der Bedarf und die Bedürftigkeit des Berechtigten festzustellen und alsdann die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten zu prüfen.

Unterhalt kann in verschiedenen Formen gewährt werden, als Betreuungsunterhalt, Naturalunterhalt und auch Barunterhalt.

Ein jeder ist im Laufe seines Lebens unterhaltsberechtigt und vielfach auch einmal unterhaltsverpflichtet.

Die häufigsten Unterhaltsansprüche sind

  • der Kindesunterhalt (Kinder gegen ihre Eltern)
  • der Ehegatten-Trennungsunterhalt (Anspruch der Ehegatten nach einer Trennung bis zu einer Scheidung)
  • der nacheheliche Unterhalt (Anspruch der Ehegatten nach einer Scheidung)

sowie der

  • Elternunterhalt (Anspruch der Eltern gegen ihr Kind).

Informationen und Downloads für Sie

Wir stellen Ihnen hier neben der jeweils aktuellen Düsseldorfer Tabelle auch die aktuellen Leitlinien des OLG Hamm zur Verfügung.

Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Hamm 01.01.2020