Verkehrsrecht

Wir bieten Ihnen als Ansprechpartner eine umfassende Beratung für die Lösung verkehrsrechtlicher Probleme.

Unsere Experten für Verkehrsrecht

Klaus-Peter Kniffka
Christiane Schramm

Dr. Hitzemann & Kollegen | Rechtsanwälte | Fachanwälte

Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert. Doch bevor Sie mit der Versicherung des Unfallgegners in Kontakt treten oder Ihre Versicherung oder Werkstatt informieren, sollten Sie vorab einen erfahrenen Rechtsanwalt im Verkehrsrecht aufsuchen.

Denn: Das so genannte Schadenmanagement der Versicherer verfolgt das vorrangige Ziel, die Kosten für die Unfallregulierung gering zu halten. Dies führt oftmals zu einer Verletzung der Rechte des Geschädigten, sprich Ihrer Rechte.

Häufig ist die Haftungsfrage nicht eindeutig. So könnte die gegnerische Versicherung behaupten, dass Sie den Unfall alleine verschuldet hätten. Die Ihnen zustehenden Ansprüche würden entfallen.

Die Kosten für die rechtsanwaltliche Vertretung sind im Rahmen der gegnerischen Haftung durch die Versicherung des Schädigers zu übernehmen. Trägt der Gegner die Alleinschuld, hat er auch die Ihnen entstehenden Kosten, soweit unfallbedingt und angemessen, zu tragen.

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir für Sie sogar als Serviceleistung die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung unmittelbar.

Wir bieten Ihnen als Ansprechpartner eine umfassende Beratung für die Lösung verkehrsrechtlicher Probleme. In Unfallangelegenheiten übernehmen wir die vollständige Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung, einschließlich der Geltendmachung und gegebenfalls auch Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.

Wir bieten aber auch umfassende Beratung und/oder Vertretung in folgenden Bereichen:

  • Strafverteidigung in Verkehrsstraf- und Bußgeldverfahren insbesondere bei Überschreitung der Geschwindigkeit, Unterschreitung des Abstands, Trunkenheit, Unfallflucht
  • Vermeidung von Fahrverboten
  • Wiedererlangung der Fahrlaubnis
  • Ermittlung gegnerischer Haftpflichtversicherung
  • Akteneinsicht in Unfallakten bei Polizei/Staatsanwaltschaft
  • Anfrage zum Punktestand im Fahreignungsregister (FAER) – früher Verkehrszentralregister (VZR)