Zwangsvollsteckungs- und Zwangsversteigerungsrecht

Wir führen für Sie das Mahn- und Vollstreckungsverfahren durch und helfen Ihre Forderungen durchzusetzen.

Unser Experte für Zwangsvollstreckungs- und Zwangsversteigerungsrecht

Klaus-Peter Kniffka

Dr. Hitzemann & Kollegen | Rechtsanwälte | Fachanwälte

Sie haben bereits eine Zahlungserinnerung und eine Mahnung geschrieben; die fälligen Rechnungen sind noch immer nicht beglichen?

Bevor Sie noch länger warten, sollten Sie:

  • Ihre Forderungen schnell und effektiv beitreiben,
  • sowie Ihre Forderung sichern.

Folgende Punkte müssen berücksichtigt werden:

  • Die Forderungen müssen beim zuständigen Amtsgericht geltend gemacht werden.
  • Ihre Forderungen müssen gegebenenfalls vorläufig gesichert werden.
  • Gegen Ihren Schuldner muss vollstreckt werden.
  • Die Konten/Einkünfte Ihres Schuldners werden gepfändet.
  • Sicherungshypotheken werden eingetragen, falls Ihr Schuldner über Grundbesitz verfügt.

Bei all diesen Fragen sind so zahlreiche Formalitäten zu beachten, dass anwaltliche Hilfe vielfach notwendig mindestens aber zweckmäßig ist.

Wir führen für Sie das Mahn- und Vollstreckungsverfahren durch und helfen Ihre Forderungen durchzusetzen.