Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Das Strafrecht ist für den Beschuldigten schwer zu durchschauen. Der Konflikt mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft macht Angst.

Unser Fachanwalt für Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Klaus-Peter Kniffka

Unsere Expertin für Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Christiane Schramm

Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Strafanzeige, Ermittlungsverfahren, Durchsuchung, Festnahme, Untersuchungshaft, Strafbefehl, Anklageschrift – bekommt der Bürger Post in diesen Angelegenheiten von Gerichten und Behörden, ist er hilflos.

Das Strafrecht ist für den Beschuldigten schwer zu durchschauen. Der Konflikt mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft macht Angst. Vor allem die Sprache der Juristen ist für den normalen Bürger nicht verständlich.

Meistenteils ist der Beschuldigte nicht über seine Rechte informiert. Er weiß nicht, wie diese Rechte gegenüber Behörden und Gerichten effektiv durchzusetzen sind.

Um folgenschweren Fehlern oder Missverständnissen vorzubeugen, sollte ein kompetenter und erfahrender Rechtsanwalt eingeschaltet werden, um frühzeitig gegenzusteuern.

Rechtsanwältin Schramm und Rechtsanwalt Kniffka (zugleich Fachanwalt für Strafrecht) sind Ihnen in allen Angelegenheiten des Strafrechtes, insbesondere auch des Jugendstrafrechts, sowie im Recht der Ordnungswidrigkeiten gerne behilflich.

Diese sind auch zur Übernahme von Pflichtverteidigungen im Landgerichtsbezirk Hagen bereit.