Grundlagen der Anwaltsvergütung

Allgemeines

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten. In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.

Gesetzliche Gebühren

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände. Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Durch dieses System aufwandsunabhängiger Vergütung soll die so genannte Quersubventionierung gewährleistet werden. Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen.

Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.

Weitere Informationen und Downloads für Sie

Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Rechtsuchende, die die Kosten für die außergerichtliche Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen können und denen keine andere zumutbare Möglichkeit zur Verfügung steht.

Beratungshilfe wird auch für obligatorische Güteverfahren gewährt.

Beratungshilfe kann nicht gewährt werden, wenn bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig ist. In diesem Falle besteht die Möglichkeit Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

Wichtig: Die Beratungshilfe gewährt das örtliche Amtsgericht. Beantragen Sie daher Beratungshilfe vor der Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht.

Stellen Sie den Antrag mündlich beim Amtsgericht, legen Sie dort bitte folgende Unterlagen vor:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • Belege über die Angelegenheit (z.B. Schriftwechsel, Vertragsunterlagen, Bescheide),
  • Belege über die finanzielle Situation (z.B. Lohnbescheinigung, Sozialhilfebescheid, Kontoauszüge des letzten Monats).

Im Falle der Bewilligung von Beratungshilfe tragen Sie lediglich einen Eigenanteil in Höhe von 15,00 €.

Das Antragsformular können Sie hier als PDF herunterladen

Erklärung über die persönlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe als PDF herunterladen

Dr. Hitzemann & Kollegen | Rechtsanwälte | Fachanwälte