Wenn Oma und Opa die Kindesmutter schlecht machen
Nach § 1685 Abs. 1 BGB haben auch die Großeltern das Recht zum Umgang mit den Enkelkindern. Dieses eigene Umgangsrecht der Großeltern wurde im Zuge des Kindschaftsrechtsreformgesetzes im Jahre 1998 geschaffen. Das Recht ist auch gegen den Willen der Kindeseltern durchsetzbar und beim örtlich zuständigen Familiengericht einklagbar. Der Gesetzgeber hat damals gesehen, dass Kinder nicht […]