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Der BGH ändert seine Rechtsprechung zum Schockschaden

Bisher konnten Angehörige eines schwer verletzten oder getöteten Opfers von Straftaten, Verkehrsunfällen oder auch ärztlichen Behandlungsfehlern Schadensersatz (Schmerzensgeld) für die bei ihnen durch die Todesnachricht oder das Miterleben der Tötung des Angehörigen entstandenen psychischen Beeinträchtigungen und Folgen (sog. Schockschaden) nur dann verlangen, wenn diese Beeinträchtigungen Krankheitswert besaßen und über das Maß hinaus gingen, denen Betroffene bei der Verletzung eines Rechtsgutes eines nahen Angehörigen in der Regel ausgesetzt sind. So hatte der Bundesgerichtshof (BGH) noch am 21.5.2019 (VI ZR 299/17) entschieden.

Mit Urteil vom 6.12.2022 (VI ZR 168/21) hat der BGH nunmehr unter ausdrücklicher Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass dann, wenn die psychische Beeinträchtigung pathologisch fassbar ist, sie also Krankheitswert hat, für die Bejahung einer Weiterlesen