Bei Unterhaltspflichten denkt man zunächst an die Klassiker – der Ehemann muss für die geschiedene oder getrenntlebende Frau Unterhalt zahlen. Auch das Väter oder Mütter ihren Kindern Unterhalt zahlen müssen, ist hinlänglich bekannt. Vielen ist hier sogar konkret die Düsseldorfer Tabelle ein Begriff.
Aber nicht nur Eltern müssen ihren Kindern Unterhalt zahlen, solange diese zur Schule gehen oder sich noch in einer Ausbildung befinden.