Der BGH ändert seine Rechtsprechung zum Schockschaden
Bisher konnten Angehörige eines schwer verletzten oder getöteten Opfers von Straftaten, Verkehrsunfällen oder auch ärztlichen Behandlungsfehlern Schadensersatz (Schmerzensgeld) für die bei ihnen durch die Todesnachricht oder das Miterleben der Tötung des Angehörigen entstandenen psychischen Beeinträchtigungen und Folgen (sog. Schockschaden) nur dann verlangen, wenn diese Beeinträchtigungen Krankheitswert besaßen und über das Maß hinaus gingen, denen Betroffene […]
