Neue Rechtsprechung des BGH zu den Voraussetzungen der Einbenennung eines Kindes in Patchwork-Familien
Seit der Kindschaftsrechtsreform 1997 galten strenge Regeln, wenn es darum ging, dass ein Kind den Namen seines Stiefelternteils annehmen wollte, § 1618 S. 4 BGB. Bislang verlangte der BGH hierfür ausdrücklich das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung, solange der leibliche Elternteil der Namensänderung nicht zustimmte. Dem Beschluss des BGH vom 25.01.23 (AZ: XII ZB 29/20) lag ein […]
